Versetzung einer Schwerbehinderten (Lektüre / Gesetze)

Groh, Hans Jürgen @, Darmstadt, Friday, 28.10.2005, 10:34 (vor 6761 Tagen) @ Sven Posselt

Zunächst auf die fehlende Bezteiligung bezogen:
Der Arbeitgeber ist gem.§95(2)SGBIX verpflichtet, die Schwerbehindertenvertretung einzuschalten. Bei Verstoß ist das
Verfahren auszusetzen ( s.Gesetzestext).
Verstößt der Arbeitgeber weiterhin gegen die Vorschrift würde ich ihm ein
Bußgeldverfahren androhen gem. §156(1)Nr.9 SGBIX androhen.
Viele Grüße
Hans Jürgen Groh
SB-Vertrauensperson für die
Mitarbeiter der Agentur für Arbeit Darmstadt,
sow.dem Bereich der Regionaldirektion Hessen


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