Ablehnung Gleichstellung durch Agentur für Arbeit (Gleichstellung)

jp, Bayern, Tuesday, 07.01.2014, 15:16 (vor 3768 Tagen) @ heinrich s

Hallo Heinrich,

der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht. Beim Datenschutz geht es vor allem um Diagnosen und Gesundheitsprognosen und diese muss der Arbeitgeber nicht wissen.

Damit der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht erfüllen kann, ist es aber zum Beispiel hilfreich zu wissen wenn er einen Gehörlosen Mitarbeiter hat, damit er weiß wie er bei Feueralarm zu reagieren hat.

Das heißt der Arbeitgeber muss nicht die Diagnose wissen, sondern die Einschränkung. Ein Grund der Gleichstellung ist auch die Teilhabe am Arbeitsleben. So könnte zum Beispiel bei Orthopädischen Problemen eine Hebehilfe eine weitere Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen.

Mfg
Jp

--
jp


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