§124 - Mehrarbeit (Allgemeines)
Hallo,
hier entsteht doch gar keine Mehrarbeit. Geteilte Dienste auch mit ggf längeren Pausen sind oft gegeben. Die Pausen zwischen den Diensten sind keine Arbeitszeit, ist Freizeit.
Hier dürfte auch mit dem § 84 Abs 1 SGB IX nichts machbar sein. Denn dieser erfordert IMMER Gründe in der anerkannten Schwerbehinderung welche gegen diese Tätgkeit sprechen.
Gerade im ÖPNV/ Fahrdienst könnte ich mir auch vorstellen, dass es AG schwer fällt eine andere geeignete Tätigkeit dem AN zuzuweisen, denn es muss hier ggf Erholungspausen aus Sicherheitsgründen geben, was dann zu einer Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses führen würde.
Hier könnte dann nur der BR ggf im Rahmen der Mitbestimmung bei Dienstplänen versuchen für alle AN eine günstigere Regelung zu finden.