§124 - Mehrarbeit (Allgemeines)
Hallo Michael,
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» Das es bei den genannten "geteilten Diensten" keine Mehrarbeit gibt, da
» diese ja unter acht Stunden liegen war mir klar. Mir ging es um die
» "Belastung" der gesamten Dienstlänge.
Ich kann dir nur raten mit dem BR zusammen einen Dienstplan für leistungsgeminderte Mitarbeiter zu entwickeln, die dann zeitlich befristet oder auf Dauer in diesem Plan arbeiten können. Mit einer ärztlichen Empfehlung. So haben wir das gut auf die Reihe gebracht. Da jeder Mitarbeiter mit Einschränkungen seinen individuellen Dienstplan erhalten konnte.»
Leider gehören auch geteilte Dienste dazu, aber im zeitlichen Rahmen der ärztlichen Empfehlung.
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» Von unserem Betriebsarzt wird diese ungeliebte Dienstform (wie albarracin
» schon angemerkt hat) sogar bevorzugt, und das nicht nur bei Diabetes. Mit
» dem Thema Schlafapnoe braucht man dem dahingehend gar nicht erst kommen.
» Der stellt dann sofort die Diensttauglichkeit in Frage - also besser den
» Mund halten, sonst geht der Schuss nach hinten los.
Mund halten ist nicht die beste Form, es existieren auch arbeitsmedizinische Vorgaben die aus bekannten Gründen, die Diensttauglichkeit in Frage stellen.
Hier solltest du ein Gespräch suchen und schauen was hier Möglich ist.»
Eine 100% Lösung ist dies auch nicht aber eine weitere Möglichkeit, nicht nur für GL/SB einen Dienstplan zu gestalten sondern auch leistungsgeminderten Mitarbeitern/innen, die noch keine Annerkennung haben aber durch längere Krankheiten wieder zurück in den Fahrdienst wollen. Hier kann der BR etwas für seine Mitglieder erbringen!!!!
Ich wünsch dir viel Erfolg bei den Gesprächen.
Gruß aus Bremen
Ingo
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