Blutprobe bei Neueinstellung (Allgemeines)
Hallo,
es handelt sich hier um ein REIN Arbeitsrechtliches Thema, also kein Thema des SchwbV lt. SGB IX.
Was sagt denn der BR hierzu> Der ist hier gefordert gemeinsam mit dem Datenschutzbeauftragten.
Der BR kann und darf und sollte sich hier auch Rechtsberatung via Anwalt einholen.
Man findet das Thema auch im Web.