Blutprobe bei Neueinstellung (Allgemeines)

hackenberger, Wednesday, 22.01.2014, 11:20 (vor 4656 Tagen) @ motoraddiver

Hallo,

es handelt sich hier um ein REIN Arbeitsrechtliches Thema, also kein Thema des SchwbV lt. SGB IX.

Was sagt denn der BR hierzu> Der ist hier gefordert gemeinsam mit dem Datenschutzbeauftragten.

Der BR kann und darf und sollte sich hier auch Rechtsberatung via Anwalt einholen.

Man findet das Thema auch im Web.


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