Blutprobe bei Neueinstellung (Allgemeines)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 22.01.2014, 15:43 (vor 4656 Tagen) @ motoraddiver

Servus motoraddiver,
für deine "Vorbereitung" kannst du hier nachlesen bzw. dem BR den Artikel ausdrucken.
http://www.ergo-online.de/site.aspx>url=html/gesundheitsvorsorge/vorsorgeuntersuchungen/einstellungsuntersuchungen.htm

Vor allem folgender Absatz:

Was kann der Betriebsrat tun>
Bei vorgeschriebenen Einstellungsuntersuchungen gibt es in der Regel kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. Anders verhält es sich mit den nicht vorgeschriebenen Untersuchungen. Dem Betriebsrat müssen deren Ergebnisse vorgelegt werden. Auswahlkriterien bei Einstellungen erfordern zudem die Zustimmung des Betriebsrats. Wenn Blut- oder Urinuntersuchungen bei Einstellungen erfolgen, liegt hierin eine mitbestimmungspflichtige Auswahlrichtlinie nach § 95 Abs. 1 BetrVG vor. Der Betriebsrat sollte diese Untersuchungen ablehnen und ihre Durchführung gegebenenfalls mit Unterlassungsanträgen beim Arbeitsgericht verhindern.

Auch bei persönlichen Angaben in einem Personalfragebogen hat die betriebliche Interessenvertretung gemäß § 95 BetrVG mitzubestimmen. Also bedürfen Fragen zu Krankheitsdaten oder Drogenkonsum ihrer Zustimmung. Es kann ebenfalls ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht werden.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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