Neuwahl verzwickt (Wahlen)
» Hallo,
Hallo,
»
» ich habe da mal eine ganz wichtige Frage. Der Sachverhalt ist recht
» schwierig und einen vergleichbaren Fall habe ich hier im Forum noch nicht
» gefunden.
Das ist nach der Schilderung weitgehend selbstverschuldet. Schwierig ist daran aber nix, wenn man die gesetzlichen Grundlagen beherrscht.
» Lage:
» Es gibt eine SBV aber keine Stellvertretung.
wieso wurde keine Stellvertretung gewählt > Schon das ist ein schwerer Pflichtverstoss.
» Die aktuelle SBV ist
» langzeitkrank und wird jetzt bald wieder eingegliedert. Er fühlt sich aber
» nicht in der Lage, die SBV-Arbeit wieder aufzunehmen. Er ist jetzt soweit,
» dass er das Amt niederlegt. Eine Neuwahl könnte somit stattfinden.
» Frage:
» Muss er erst das Amt niederlegen>
Ja, sonst sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine vorzeitige Neuwahl nicht gegeben.
» Der Betriebsrat ist aus zeitlichen Gründen nicht in der Lage.
Ist das ein schlechter Scherz > Es gehört zu den gesetzlichen Pflichten des BR, eine Neuwahl einzuleiten, wenn es keine SBV mehr gibt.
»
» Kann/darf die Konzern-SVB zur Wahl einladenß>
Nein, das ist weder in § 94 SGB IX noch in § 1 Abs. 2 SchbVWO vorgesehen. Lediglich eine GSBV könnte eine Wahl einleiten.
» Das Integrationsamt versteht den Betriesrat nicht und gibt den schwarzen
» Peter wieder zurück.
Das IA kann ich gut verstehen, wenn aber nix passiert, muß es tätig werden.
» Ist es möglich, dass die KSBV die Wahl soweit vorbereitet und dann drei
» Wahlberechtigte die Wahlausschreibung unterschreiben>
"Vorbereiten" kann die KSBV soviel wie sie will.
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» Gruß
» klempax
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&Tschüß
Wolfgang