Auslegung " .wesentlicher gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.." (Allgemeines)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 26.02.2014, 12:54 (vor 4621 Tagen) @ Nedo

Servus Nedo,

» wer hat schon damit Erfahrung gemacht mit der Rechtsauslegung des Satzes
» " ....bei wesentlich gleicher Eignung wird der Schwerbehinderte Bewerber
» bevorzugt eingestellt...".
Kommt aus den bayerischen Teilhaberichtlinien 4.6.1

» In dem Verfahren wird nun ein schriftlicher Test mit den Bewerbern gemacht
» der dann anschließend vom Personalreferat im Beisein der
» Schwerbehindertenvertretung sowie dem Personalrat ausgewertet wird.
Klingt super!

» Liege ich mit meiner Auffassung richtig, dass der SB-Bewerber um bis zu 10%
» schlechter sein darf als der Nichtschwerbehinderte Mitbewerber um noch von
» einer wesentlich gleicher Eignung zu sprechen>>>
Woher kommen die 10% >>
Versuchen kannst du es. Deckt sich einigermaßer mit dem Begriff "wesentlich".

Viel Erfolg.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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