Auslegung " .wesentlicher gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.." (Allgemeines)
Hallo,
wo liegt die Grenze zwischen "gleicher Eignung und Befähigung"; hier hätte die Person mit Schwerbehinderung den Vorrang und klarem Abstand in "Eignung und Befähigung". Die Karte "Bewerberinnen und Bewerber mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt" zieht also nicht mehr.
Konkreter Fall:
In einem internen Auswahlverfahren (strukturiertes Interview) werden verschiedene Kriterien unter die Lupe genommen.
z.B: EDV-Kenntnisse, Kriterium: Organisations- und Planungsfähigkeit, Kriterium: Fachkenntnisse im Bereich der ausgeschriebenen Stelle, Kriterium: Bürger- und Kundenorientierung, Kriterium: Durchsetzungs- und Überzeugungsfähigkeit sowie Kriterium: Konfliktfähigkeit.
Pro Kriterium können maximal 5 Punkte erreicht werden.
In der Summe im Beispielfall also insgesamt maximal 30 Punkte.
Die erstplatzierte Person hat 18 Punkte.
Die Person mit Schwerbehinderung liegt ganz knapp 1 Punkt dahinter.
Liegt der Fall klar und die beste Punktzahl sticht ?
Oder kann dieser geringe Abstand noch als gleichwertig angesehen werden ?
OK, ich könnte natürlich dafür werben, Bewerberinnen und Bewerber mit Schwerbehinderung trotzdem zu berücksichtigen. Ob das allerdings sinnvoll wäre, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Vor allem stünde dann die SBV einermaßen blamiert da, falls sich in der Probezeit zeigen würde; es klappt nicht. In einem solchen Fall wäre es dann im Nachhinein besser gewesen, den Mund zu halten. (reine Spekulation)
Über Hinweise, wie ihr das seht, würde ich mich freuen.
Viele Grüße
Gerhard