Amtsausübung (Allgemeines)

Jürgen aus Porta, NRW, Sunday, 09.03.2014, 09:24 (vor 4611 Tagen) @ gefreiter

Hallo Gefreiter

Siehe SGBIX §95

Die Schwerbehindertenvertretung unterstützt Beschäftigte auch bei Anträgen an die nach § 69 Abs. 1 zuständigen Behörden auf Feststellung einer Behinderung, ihres Grades und einer Schwerbehinderung sowie bei Anträgen auf Gleichstellung an die Agentur für Arbeit.
Also bist du auch für Behinderte zuständig unter Gdb50.
Es können auch nicht Behinderte Kollegen auf dich zukommen, die Fragen haben.

Wie ich sehe bist du BR Mitglied und kein SBV, es wurde aber eine gewählt,
also lasst die SBV auf die Fragen antworten.

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Gruß
Jürgen


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