Amtsausübung (Allgemeines)
» Hallo liebes Forum,
» nachdem unsere frisch installierte SchbV. mit Anfragen überschüttet wird,
» habe auch ich eine Frage:
» Wir haben sehr viele Anfragen von behinderten Mitarbeitern und möchten
» jetzt feste Sprechzeiten einrichten. Haben auch diese Mitarbeiter ein Recht
» auf Beratung bzw. wir das Recht sie zu beraten oder sind wir nur für die
» schwerbehinderten Kollegen zuständig >
Nur zur Ergänzung zu Jürgen:
Auch als BR (der du ja bist) kannst du Koll. zu all ihren Problemen beraten. Dies gehört auch mit zu den Aufgaben des BR (§ 80 (1) BetrVG).
Zum Thema Sprechstunde siehe auch unter A-Z
» Außerdem möchte man uns keinen eigenen Schlüssel für das Büro der SchbV
» aushändigen, das Büro wird immer von einem Kollegen auf- und
» zugeschlossen.
Wer ist man>
BR-Vorsitzender oder AG>
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter