Amtsausübung (Allgemeines)
» Hallo Hans-Peter,
» der Arbeitgeberbeauftragte für die Schwerbehinderten gibt mir, der
» gewählten VP der Schwerbehindertenvertretung, keinen eigenen Schlüssel für
» das Büro.
Folgende Rechtssicht gilt auch für die SBV:
Grundsätzlich hat der Betriebsrat in seinem Büro das Hausrecht. Er kann vom Arbeitgeber verlangen alle Schlüssel ausgehändigt zu bekommen. Ebenso kann er dem Arbeitgeber den Zutritt verweigern.
LAG Nürnberg Az.: 6 Ta 6/99
Suche auch mal unter sem Stichwort "hausrecht".
Da findest du einiges, was andere bereits vor dir gefragt habe.
Gilt generell für alle Fragen 
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter