Arbeitgeberbeauftragter (Allgemeines)

gefreiter, Deutschland/Niedersachsen, Monday, 10.03.2014, 05:22 (vor 4610 Tagen)

Hallo liebes Forum,
mir wurde als VP ein Ansprechpartner genannt, ist dieser dadurch automatisch
der Arbeitgeberbeauftragte für Schwb >
Wie muss der Arbeitgeberbeauftragte benannt werden, evtl. Aushang am schwarzen Brett >
Danke schon jetzt für eine kompetente Antwort:ok:

Gruß

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gefreiter

Arbeitgeberbeauftragter

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 10.03.2014, 08:29 (vor 4610 Tagen) @ gefreiter

Hallo Gereiter,

» mir wurde als VP ein Ansprechpartner genannt, ist dieser dadurch
» automatisch der Arbeitgeberbeauftragte für Schwb >
Der AG ist in dieser Hinsicht autonom wem er diese Aufgabe überträgt.

» Wie muss der Arbeitgeberbeauftragte benannt werden, evtl. Aushang am
» schwarzen Brett >
Wenn der Chef zum AbtL sagt: "Du bist nun der BASchwb", dann ist er es.
Kannst ihn aber mal mit diesem Urteil konfrontieren, dass er zumindest weiß was ggf. auf ihn zukommt.
http://www.schwbv.de/urteile/215.html
oder
http://www.schwbv.de/urteile/64.html

PS: Hier wäre auch das wesentliche gestanden:
http://www.schwbv.de/05_04_beauftragter.html

Bitte zuerst unter A-Z bzw. mit Suchfunktion suchen!

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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