Was passiert bei Nicht-Wahl? (Wahlen)

VB, NRW, Tuesday, 18.03.2014, 13:04 (vor 4600 Tagen)

Liebe Forumsteilnehmer,

ich habe mich im Internet, auch hier im Forum und auf Basis der einschlägigen Informationsschriften (z.B. ZB spezial - Wahl der SBV 2014) versucht schlau zu machen.
Ich selbst gehöre zur Kategorie der wegen altersbedingtem Ausscheiden meines Vorgängers außerordentlich gewählten SBV'en. In unserem Betrieb(ÖD nach TV-L in NRW, 11 sbM) gibt es zwar mich, aber leider keinen aktiven StellV (dieser ist in der passiven Altersteilzeit).
Ihr merkt jetzt schon - das Amt wird hier nicht ernst genommen, es ist eine lästige Pflicht. Und zwar auf Seiten des AG und auf Seiten der Kolleginnen und Kollegen mit Schwerbehinderung. Das soll mich aber nicht weiter beirren.
In den vergangenen zwei jahren habe ich versucht, die Kolleginnen und Kollegen zu motivieren, mit mir gemeinsam irgendetwas zu erreichen. Im Großen und Ganzen Fehlanzeige. Mal als Beispiel: Rückmeldung zur Thematik Versammlung gleich Null, Rückmeldung zur Thematik Sprechzeiten gleich Null, rückmeldung zur Thematik Teilhabeleistungen gleich Null etc...

Nun zu meiner(n) Frage(n):
Was passiert eigentlich, wenn ich nicht gemäß den einschlägigen Vorschriften zur Wahlversammlung aufrufe, einlade, die Wahl vorbereite>
Also auf gut Deutsch: Wenn keine Wahl stattfindet>
(Hier im Betrieb scheint es jedem, aber auch wirklich jedem, völlig egal zu sein)

Viele Grüße
ein etwas frustrierter
VB


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