Was passiert bei Nicht-Wahl? (Wahlen)
Hallo,
kommissariche Mandatswahrnehmung kennt das Gesetz nicht! Somit besteht hier auch kein Mandat. Auch ein Abbruch der Wahl, weil nur wenige Wähler anwesend sind bzw ihr Recht der Wahl wahrnehmen, kennt das Gesetz nicht. Es sieht auch KEINE Mindesteilnehmerzahl an der Wahl vor. Ggf wählt auch der einzig anwesende Wahlberechtigte.
Daraus ergibt es sich, dass nach Ablauf der Wahlperiode es KEINE SBV mehr gibt. Damit gibt es dann keinen besonderen Kündigungsschutz als Mandatsträger. Es greift dann nur der nachwirkende Kündigungsschutz für Mandatsträger, der aber nur 1 Jahr nach Ende des Mandates besteht. Bedeutet wenn 2009 eine Wahl hätte stattfinden müssen, endet der nachwirkende Kündigungsschutz 2010.
Die Erklärung ggf auch mit Duldung anderer Wahlberechtigter, hat NICHT zu einem Mandat und damit auch nicht zu einem Mandatsschutz geführt.
Wurden aber trotzdem Mandatsaufgaben wahrgenommen, wurde von dieser Person gegen den Datenschutz verstoßen, was rechtliche Folgen haben kann.
PS: in einem Kündigungsschutzprozess prüft das Gericht genau ob überhaupt Kündigungsschutz besteht. Hierzu werden dann auch die Wahlunterlagen herangezogen. Auch die Rechtsabteilung bzw der Anwalt des AG wird einfach fesstellen können, ob hier eine ordentliche, gesetzmäßige Wahl stattgefunden hat, die Mandatsschutz ausgelösst hat. Das hier AG Vertreter anwesend waren und nicht eingeschritten sind, ändert nichts an der Rechtslage. Es bleibt dabei, es fand KEINE Wahl statt und das Mandat lief aus falls überhaupt eines bestanden hatte.