Was passiert bei Nicht-Wahl? (Wahlen)
Hallo Bernd52,
genau das habe ich getan. 2009, ich war noch Betriebsrat, organisierte und führte ich die Wahl eines SBV durch. Von 33 geladenen Schwerbehinderten kamen ganze 3. Da der Betriebsratsvorsitzende und ich ebenfalls schwerbehindert sind, erklärte ich die Wahl mangels Teilnehmer als gescheitert. Mit Zustimmung aller Anwesenden erklärte ich mich bereit, das Amt kommissarisch zu übernehmen. Anwesend waren die 3 Teilnehmer, ein Vertreter des Arbeitgebers (eingeladen) und einige Betriebsräte. Leider bekam ich im März 2014, 8 Wochen vor der Neuwahl des Betriebsrates von meinem AG für meine Betriebsratsarbeit eine Abmahnung, was nach §78 BetrVG verboten ist. Es wurden auch noch drei weitere Gründe aufgeführt, die ich allesamt widerlegen kann. Da ich eine Vorbereitung einer verhaltensbezogene Kündigung vermutete, brach ich die Neuwahl des SBV ab, weil ich glaubte, wenn ich über die Amtszeit hinaus SBV bleibe, würde ich auch die damit verbundenen Privilegien behalten. Ich tat das zu meinem Schutz vor einer möglichen Kündigung. Heute bin ich mir nicht sicher, ob ich überhaupt noch SBV bin.
Allerdings hat der neue Betriebsrat mit dem alten Betriebsratsvorsitzenden sich in dieser Sache noch nicht gemeldet, bzw irgendetwas unternommen. Ebenfalls der AG nicht.
Ich arbeite auf Minijobbasis als Zeitungszusteller bei einem Logistikunternehmen, das eine Tochter eines Zeitungsverlages ist.
MfG
Oberfeldwebel73