Präventionsverfahren (Kündigung)

mako, Thursday, 20.03.2014, 21:12 (vor 3698 Tagen)

Hallo,
eine schwerbehinderte Kollegin ist in den letzten Jahren sehr oft krank gewesen.
Es gab bereits diverse Gespräche, BEM usw. mit SBV & MAV Beteiligung. Ein Präventionsverfahren gab es wohl vor meinem Amtsantritt 2010 auch schon mal, weshalb ein neues bis Dato vom AG & MAV als „hatten wir doch schon“ abgetan wurde. In den SBV-Unterlagen gibt es darüber keine Infos.
„Aus Sorge um ihre Gesundheit“ schlug der AG der Kollegin vor, dass sie die Erwerbsminderungsrente beantragen könne, Lohneinbußen würde er in Form einer monatlichen Abfindung selbstverständlich bis zu ihrem Renteneintritt (noch ca. 2 Jahre) zahlen... Sollte sie auf dieses Angebot nicht eingehen, würde er sich gezwungen fühlen eine krankheitsbedingte Kündigung zu prüfen. Da die Kollegin auf dieses Angebot nicht eingegangen ist, hat der AG beim Integrationsamt die Zustimmung zur krankheitsbedingten Kündigung beantragt. Diesen Antrag hat er gestern zurück gezogen und die Einleitung eines Präventionsverfahren beantragt. Über beide Vorgänge wurden MAV & SBV durch eine Kopie der Schreiben ans Integrationsamt in Kenntnis gesetzt.
Eine Kollegin der MAV hat beide Schreiben an unsere Anwältin weitergeleitet.
Diese hat ihr folgendes gesagt:
Der AG hätte SBV & MAV nicht darüber informieren müssen, dass er sich an das Integrationsamt wendet, um o.g. Maßnahmen einzuleiten. Aus diesem Grund dürften wir die Kollegin auch nicht davon in Kenntnis setzen, da wir an die Schweigepflicht gebunden sind. Das Integrationsamt müsse die Kollegin informieren. Außerdem sei nicht klar, ob SBV & MAV am Präventionsverfahren beteiligt sein müssen.
Stimmt das so >>
Bis dato bin ich davon ausgegangen, dass der AG die SBV gemäß § 95 Abs. 2 SGB IX darüber informieren muss. Und da der Arbeitsplatz der Kollegin akut bedroht ist, hätte ich es als meine Pflicht angesehen Sie über die Einleitung des Präventionsverfahrens zu informieren. Oder irre ich mich da >>
§ 84 Abs. 1 SGB IX habe ich so verstanden, dass SBV & MAV zwingend am Präventionsverfahren beteiligt werden müssen. (>)


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion