Präventionsverfahren (Kündigung)

mako, Friday, 21.03.2014, 17:41 (vor 3697 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort.

» Warum>
Die Kollegin von der MAV meinte, dass sie die Anwältin bei Zeiten informieren wollte, damit diese auf dem Laufenden ist, sollte der AG nach diesem Verfahren bei der MAV die Zustimmung zur Kündigung beantragen. Diesem Antrag würde die MAV vermutlich nicht zustimmen und somit würde es zu einem Schiedsverfahren kommen, wobei die MAV dann wiederum rechtlichen Beistand benötigt.

» Ich vermute allerdings eher, dass dem AG klar wurde, dass er kein Verfahren
» nach §84(2) .....
Diese Meinung teile ich.

Heute hat mich die MAV-Kollegin nochmals eindringlich per Mail darauf hingewiesen, dass ich bloß nicht mit der betroffenen Kollegin über das anstehende Verfahren reden soll, da dies eine grobe Verletzung der Schweigepflicht wäre, hätte ihr die Anwältin so gesagt. Erst wenn das Integrationsamt das Verfahren eingeleitet hat, dürfe man mit der Kollegin darüber reden...
Dank Hans-Peter weiß ich ja nun, dass dem nicht so ist und werde die schlechte Nachricht überbringen.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende !!


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