Schwerbehinderter Schweißer erkrankt an Diabetes (BEM)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 24.03.2014, 18:56 (vor 3707 Tagen) @ Dicker

Servus Dicker,
auch wenn es um ein "schlimmes" Thema geht sollte doch Zeit für eine Anrede und einen Schlusssatz sein. Hier sind nämlich Menschen und keine Maschinen, die die Fragen beantworten :-(

» Ein schwerbehinderter Kollege alter 55 erkrankt an Diabetes Typ 1. Seine
» Tätigkeit übt er als Schweißer in der Firma aus. Nun wird von seinem
» Diabetologen und der Berufsgenossenschaft ein Arbeitsplatzwechsel gefordert
» um Gefahren und Verletzungsgefahr auszuschließen. Ein Arbeitsplatzwechsel
» innerhalb der Firma wäre möglich. Aber nicht seiner Qualifikation als
» Facharbeiter entsprechend sondern nur an einen Arbeitsplatz wo gering
» Qualifizierte und nicht Qualifizierte Arbeitskräfte tätig sind.
Dies dürfte die Kernfrage sein!
Wer behauptet das>
Entgegen (bei Arbeitgebern und selbst bei Betriebsräten) weit verbreiteter Ansicht kann sich der Arbeitgeber nicht darauf zurückziehen, es fehle an einem freien Arbeitsplatz. Vielmehr muss ggf. auch ein Austausch mit einem anderen Arbeitnehmer erfolgen, wenn betriebliche Gründe oder entsprechend gewichtige Gesichtspunkte bei dem anderen Arbeitnehmer dem nicht entgegenstehen. Noch weitergehende Ansprüche – nämlich auf behindertengerechte Beschäftigung ein- schließlich Umgestaltung der Arbeitsorganisation und erforderlichenfalls sogar entsprechende Vertragsänderung – haben schwerbehinderte Menschen gemäß § 81 Abs. 4 SGB IX.

» Was auch hohe Gehaltseinbusen nach sich zieht. Was für Möglichkeiten gibt es. Um Lohneinbusen aus dem Weg zu gehen und Qualifizierungsgerecht weiter in der Firma beschäftigt zu werden.
Es ist festzuhalten:
Wenn der AG dies so durchziehen will ist das IA gemäß § 85 ff SGB IX einzuschalten, denn das bedeutet Änderungskündigung!
Bevor das IA zustimmt oder ablehnt wirst du um Stellungnahme gebeten.
Nun kommt es darauf an ob du Alternativen findest.
Alternativen dahingehend, dass es (von der Bezahlung gleichwertig) auch andere AP gibt die frei sind oder in absehbarer Zeit frei werden oder ggf. durch "Ringtausch" frei gemacht werden können.
Dazu wäre der IFD der geeignete Ansprechpartner.

Außerdem wäre zu prüfen ob ihr einem TV unterliegt, der krankheitsbedingte Herabstufungen untersagt.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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