konstituierende Sitzung des Betriebsrates-Ladung der SBV (Wahlen)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 06.05.2014, 09:33 (vor 4552 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Zusammen,

ich muß da jetzt doch mal ein bißchen "Advocatus diaboli" spielen.

Ein unterinstanzliches Urteil - von einem Verwaltungsgericht für den Bereich des Personalvertretungsrechtes - halte ich im Rahmen der Betriebsverfassung für problematisch als Verweis.

In der Kommentierung des BetrVG wird dies auch durchaus nicht so eindeutig gesehen.
So schreibt zB der ErfK, Koch, § 29 BetrVG, Rn. 1 zur konstituierenden Sitzung:

"Ein Teilnahmerecht besteht für die nach dem endgültig bekannt gegebenen Wahlergebnis (§ 18 WO) tatsächl. in den BR einrückenden Mitglieder, ggfs. nach § 25 für die Ersatzmitglieder. Der Wahlvorstand ist nicht berechtigt, andere Teilnehmer zur Sitzung zu laden."
Aus dem zweiten Satz folgern nahezu alle mir bekannten Fachanwälte und Arbeitsrichter, daß dieser auch auf die SBV anzuwenden ist und somit kein Teilnahmerecht besteht, da § 29 Abs. 1 Satz 1 BetrVG als "Lex specialis" ggü. der allgemeineren Vorschrift ("Lex Generalis") des § 95 SGB IX Vorrang hätte.

Im Übrigen frage ich mich schon, worin der Erkenntnisgewinn der SBV in der Teilnahme bestehen würde - außer vielleicht in der Wahrnehmung "atmosphärischer" Hinweise aufgrund des Diskussionsverlaufs.

--
&Tschüß

Wolfgang


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