Wirbelsäulenschäden in zwei Abschnitten (Fragen zu einer Behinderung)

Wertschätzer, Freistaat Bayern, Tuesday, 27.05.2014, 09:30 (vor 3622 Tagen)

Hallo allerseits,

bei einer Kollegin bestehen Funktionsstörungen in zwei Wirbelsäulenabschnitten. (LWS und HWS)

Darauf hin erhielt Sie in Ihrem Bescheid des Versorgungsamtes einen
Einzel-GdB von 30.
Nach Ziffer 18.9 (Wirbelsäulenschäden) der Versorgungsmedizin-Verordnung
ist im Falle von mittelgradigen bis schweren funktionellen Auswirkungen
in zwei Wirbelsäulenabschnitten ein GdB von 30 - 40 anzuerkennen.

Daher meine Bitte:

Für das nun folgende Widerspruchsverfahren benötigt die Kollegin bzw. ich
als ihre Vertrauensperson eine Begründung dahingehend, dass vom Versorgungsamt in diesem Falle ein GdB von 40 anzuerkennen ist.

Da ich davon ausgehe, dass der/die Eine oder Andere von Euch schon einmal
eine solche Begründung schreiben musste, bitte ich Euch, mir eine diesbezügliche Musterbegründung per Mail zukommen zu lassen.

Im voraus bereits ganz herzlichen Dank !

Liebe Grüße

Wertschätzer


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