Wieviel Resturlaubsanspruch bei Renteneintritt (Rente / Pension / ATZ)

Mister M, Bayern (Franken), Wednesday, 04.06.2014, 09:41 (vor 3624 Tagen) @ nalom

Hallo,

schau in die Teilhaberichtlinien des Freistaates Bayern. Diese sind maßgebend für die Dienststellen in Bayern. Dies gilt für die Beschäftigten (und Beamten) des Freistaates Bayern.

Dort steht unter Punkt 12.2.5 unter a) Anspruch auf vollen Zusatzurlaub besteht, wenn das Arbeit- und Diernstverhältnis länger als 6 Monate im Kalenderjahr besteht.

Hoffe, Dir geholfen zu haben.

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Grüße aus dem schönen Franken!

Michael


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