Wieviel Resturlaubsanspruch bei Renteneintritt (Rente / Pension / ATZ)
Hallo,
schau in die Teilhaberichtlinien des Freistaates Bayern. Diese sind maßgebend für die Dienststellen in Bayern. Dies gilt für die Beschäftigten (und Beamten) des Freistaates Bayern.
Dort steht unter Punkt 12.2.5 unter a) Anspruch auf vollen Zusatzurlaub besteht, wenn das Arbeit- und Diernstverhältnis länger als 6 Monate im Kalenderjahr besteht.
Hoffe, Dir geholfen zu haben.
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Grüße aus dem schönen Franken!
Michael