Wieviel Resturlaubsanspruch bei Renteneintritt (Rente / Pension / ATZ)

nalom, Bayern, Wednesday, 04.06.2014, 21:16 (vor 3623 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Michael und Hans-Peter,

herzlichen Dank für die umfangreichen und kompetenten Antworten, :flower: Habe heute morgen bereits die ersten 2 Antworten gelesen, sie haben mir doch ein gutes Stück weiter geholfen - gerade auch beim sicheren Argumentieren.

Ganz richtig vermutet: AVR = Allgemeine Vertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes - hier Anlage 14 betr. Urlaubsregelung.
http://schiering.org/arhilfen/gesetz/avr/avr-anlage14.htm#5

Ich habe heute selber mit der Dame im Hausbüro gesprochen, zuerst gab sie mir dieselbe Antwort: daß der Urlaub anteilig gerechnet würde.
Kurze Zeit später rief sie nochmal an und fragte mich, ob ich denn abschlagsfrei in Rente gehen würde - ich bejahte, weil zum 01.08.14 63 Jahre alt, 45 Beitragsjahre und 50 GdB.
Daraufhin meinte sie, daß mir doch der volle Urlaubsanspruch zustehe, ebenso der Zusatzurlaub aufgrund der Schwerbehinderung.

Dies ist evtl. auch für andere "Soziale" ;-) interessant...

Ja Hans-Peter, Reden hilft doch! :-)

Herzlichen Dank nochmals!

Monika

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Frauen gehen nur in die Knie, wenn es der Gesundheit dient! ;-)


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