Teinnahmerecht? (TVöD / TV-L)
Hallo Jürgen,
» Ein Schwerbehinderter MA soll eine betriebsbedingte Kündigung bekommen.
» Antrag wurde beim Integrationsamt eingereicht.
» Da die Begründung aber so absurd ist, hat der BR Widerspruch eingelegt und
» eine Paritätische Kommission gebildet.
» Nun meine Frage: habe ich das recht als SBV daran Teilzunehmen, wenn es
» sich um einen Schwerbehinderten handelt>
Die Grundlagen zu dieser Paritätische Kommission sind vermutlich in einem TV geregelt. Also mal einen Blick hineinwerfen.
» Ich weiß das ich das Recht habe an allen Ausschüssen die der BR bildet
» teilzunehmen. Aber das ist ja kein Ausschuss.
Ob es nun Ausschuss oder Kommission oder sonstwie heißt - dazu gibt es genügend Rechtssprechung.
Grundsätzlich lässt sich folgendes festhalten:
Alle Zusammenkünfte bei denen Entscheidungen gefällt bzw. entscheidungsreif vorbesprochen werden fallen unter den Begriff "Ausschuss"!
--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter