Teinnahmerecht? (TVöD / TV-L)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Saturday, 21.06.2014, 13:30 (vor 3604 Tagen) @ Jürgen aus Porta

Hallo Jürgen,

» » Ob es nun Ausschuss oder Kommission oder sonstwie heißt - dazu gibt es
» » genügend Rechtssprechung.
»
» wo, zum Beispiel, finde leider nichts, was Ausschuss und Kommission in
» Verbindung bringt.
Das war nicht wörtlich zu nehmen.
Es ist so gemeint, dass BR oder PR, die die SBV nicht dabei haben wollen neue Begriffe für den Ausschuss finden.

Rechtssprechung unter Urteile:
http://www.schwbv.de/urteile/59.html
http://www.schwbv.de/urteile/110.html
http://www.schwbv.de/urteile/199.html
http://www.schwbv.de/urteile/164.html

Die Essenz daraus war meine Aussage:
Alle Zusammenkünfte bei denen Entscheidungen gefällt bzw. entscheidungsreif vorbesprochen werden fallen unter den Begriff "Ausschuss"!

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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