Wahlvorstand bestellt - AG bezweifelt Wahlvoraussetzungen (Wahlen)
Hallo Wobi,
» Daraufhin hat die GSBV ein Wahlvorstand (3 Mitglieder) und 3 Ersatzmitglieder bestellt. Nach Vorlage der Bestätigungen der Amtsannahme der Wahlvorstandsmitglieder wurde die Arbeitgeberin die Bestellung mitgeteilt.
Damit ist der WV im Amt und muss unverzüglich die Wahl einleiten.
» Jetzt bezweifelt der Beauftragte der Arbeitgeberin die Anzahl der
» wahlberechtigten Beschäftigten in diesem Betrieb und behauptet ein
» Beschäftigter sein in einer Art passiven Phase einer Altersteilzeit, aber
» ohne Altersteilzeitvereinbarung. Die Wahlvoraussetzungen seien nicht
» gegeben.
Dann muss er tätig werden um :
- entweder den WV aufzulösen oder
- Einspruch gegen die dann ausliegende Wählerliste einlegen
» Ist die Bestellung des Wahlvorstandes ungültig>
Kann im Zweifel nur das ArbG feststellen.
» Wie kann geklärt werden, ob die Bestellung gültig oder ungültig ist>
ArbG.
M.E. muss aber der AG tätig werden, denn ihr geht ja zurecht von 5 Wahlberechtigten aus bis euch das Gegenteil (ATZ) bewiesen wird.
» Kann der Wahlvorstand zwischenzeitlich die Arbeit aufnehmen>
Nicht "Kann" sonden "MUSS"!
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter