Wahlvorstand bestellt - AG bezweifelt Wahlvoraussetzungen (Wahlen)
Hallo,
siehe Kommentar zum SGB IX von Franz Düwell § 94 Rn 13
Das aktive Wahlrecht haben alle im Betrieb BESCHÄFTIGEN, es kommt nicht auf einen ArbV mit dem AG an.
Hier besteht der großen Unterschied zum BetrVG.
Wie kann es sein, dass lt. AG AN in der passiven Altersteilzeit sind im Betrieb arbeiten> Wäre ein Thema/ Fall des BR dieses zu prüfen. Also auch auf welcher Rechtsgrundlage diese im Betrieb arbeiten.
Selbst dann, wenn eine Wahl anfechtbar wäre, hat der Arbeitgeber den Wahlvorstand zu unterstützen. Etwas anderes gilt lediglich dann nach der Rechtsprechung, wenn feststünde, dass die Wahl nicht nur anfechtbar, sondern nichtig wäre.