Wahlausschreiben (Wahlen)

CHM, Ba-Wü (öff. Dienst), Thursday, 10.07.2014, 16:23 (vor 4486 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

» Eine elektronische Bekanntmachung des
» Wahlausschreibens ist – anders als bei der Betriebsratswahl – im
» Schwerbehindertenrecht nicht vorgesehen und demnach nicht ausreichend.

Wir haben 15 weit auseinander liegende Betriebsteile. Die Leute haben extrem Zeitdruck bei der Arbeit und tummeln sich äußerst selten am Schwarzen Brett, die Mitarbeiter mit Home-Office gar nicht. Auch ins Intranet muss man ja aktiv reingucken, das machen nicht viele. Deshalb möchte ich das Wahlausschreiben zusätzlich per Mail an alle Mitarbeiter (Schwerbehinderte und Nicht-Schwerbehinderte) verschicken. Wäre das denn ok, wenn es auch an die schwarzen Bretter in den Teilbetrieben gehängt wird>

Danke und liebe Grüße, CHM


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