Wahlausschreiben (Wahlen)
» Wäre das denn
» ok, wenn es auch an die schwarzen Bretter in den Teilbetrieben gehängt
» wird>
Hallo,
Mit dem Aushang an den schwarzen Bretter in den 15 Betrieben und dem Erhalt der Lesbarkeit (auch keine Anmerkungen,..) während der Aushangzeit ist den gesetzlichen Auflagen genüge getan. Die elektronische Bereitstellung im Infonet oder der Versand per Mail ist zusätzlich. Dies kann der Wahlvorstand so festlegen / beschließen. Tipp: Im Vorfeld die Klärung der Absenderadresse (z.B. SBV-Wahlvorstand@xx.de) und Format.
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Gruß
Wolfgang