Wahlausschreiben - Datenschutz (Wahlen)
» » » Bitte nicht vergessen, dass die Mail als "Blindkopie" (BCC) versendet
» » wird.
» » Das Erkennen aller Mailadressen wäre datenschutzrechtlich bedenklich.
»
» Beim Versand an die Gruppe "Mitarbeiter - alle" muss
» dann doch nichts geblindet werden, oder > Auch bei Mails an die Gruppe der
» Schwerbehinderten habe ich noch nie geblindet, weil - innerhalb der Gruppe
» kennt man sich doch und weiß, wer auch schwerbehindert ist. Wenn das
» niemand wissen darf, müsste ich ja auch Burkas für den Besuch der
» Schwb-Versammlung verteilen.
»
Hallo CHM,
wenn nur der Verteilername eingetragen wird und nicht der einzelne Empfänger, dann kann der Verteilername auch in An: eingetragen werden. Aber die Auflistungen aller Empfängernamen im Klartext ist kritisch. Selbst wenn sich alle behinderten Menschen untereinander kennen sollten, ist eine Aussendung nur als BCC: durchzuführen. Dies unter anderem wegen Persönlichkeitsrechte und Datenschutz.
Der Vergleich mit der Versammlung der schwerbehinderten Menschen hinkt. Das kommen ist freiwillig. Die Kommenden sind sich bewusst, dass ihre Zugehörigkeit zu der Gruppe der schwerbehinderten oder gelichgestellten Menschen offenbart wird. Auch wenn die Versammlung nicht öffentlich ist. Eine Offenbarung im offenen Mailverteiler ist durch den Betroffenen nicht steuerbar.
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Gruß
Wolfgang