Wählbarkeit Stadt- bzw. Gemeinderat (Wahlen)
» ....ich hab mal nur eine kurze Verständnis Frage. Die nicht Wählbarkeit von
» Stadt- bzw. Gemeinderäten bezieht sich doch nur auf die Personen die in
» derselben Kommune beschäftigt sind, oder seh´ ich das falsch>
Hallo,
nehme mal an, die Frage bezieht sich auf die Wahl als SBV. Daraus ergibt sich die eigentliche Ausgangsfrage: Kann den ein Mitarbeiter/Mitarbeiterin einer Gemeinde in den Gemeinderat gewählt werden>
Nein - Das würde gegen die GemO verstoßen. http://dejure.org/gesetze/GemO/29.html
Wahlberechtigt sind Beschäftigte im Betrieb.
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Gruß
Wolfgang