Wählbarkeit Stadt- bzw. Gemeinderat (Wahlen)

oldie, Niedersachsen, Wednesday, 16.07.2014, 20:23 (vor 4480 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

...erst einmal vielen Dank für eure Antworten. Ich will meine Frage aber noch mal präzisieren.
unter http://www.schwbv.de/wahlen.html -- wer kann gewählt werden--- steht
Nicht wählbar (passives Wahlrecht):
- BASchwb (Beschluss des VG Aachen 25.11.1999 -16 K 317/99)
- Mitglieder im Stadt- bzw. Gemeinderat sind nicht wählbar

und dieser Satz hat mich halt etwas irritiert. Denn warum sollte der/die SBV in der Firma XY nicht im Stadtrat sein dürfen. Ich denke ich habe den Satz schon richtig verstanden, aber ich wollte halt nur auf Nummer sicher gehen ;-)


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