Wählbarkeit Stadt- bzw. Gemeinderat (Wahlen)
...erst einmal vielen Dank für eure Antworten. Ich will meine Frage aber noch mal präzisieren.
unter http://www.schwbv.de/wahlen.html -- wer kann gewählt werden--- steht
Nicht wählbar (passives Wahlrecht):
- BASchwb (Beschluss des VG Aachen 25.11.1999 -16 K 317/99)
- Mitglieder im Stadt- bzw. Gemeinderat sind nicht wählbar
und dieser Satz hat mich halt etwas irritiert. Denn warum sollte der/die SBV in der Firma XY nicht im Stadtrat sein dürfen. Ich denke ich habe den Satz schon richtig verstanden, aber ich wollte halt nur auf Nummer sicher gehen 