Wählbarkeit Stadt- bzw. Gemeinderat (Wahlen)
Hallo Wolfgang,
es muß jedoch folgender Zusatz im Text beachtet werden:
"Satz 1 findet keine Anwendung auf Arbeitnehmer, die überwiegend körperliche Arbeit verrichten."
Z.B. dürfen Bauhofmitarbeiter sehr wohl in den Gemeinderat gewählt werden.
Schöne Grüße
zicko