Wählbarkeit Stadt- bzw. Gemeinderat (Wahlen)

zicko, Bayern, Wednesday, 16.07.2014, 16:03 (vor 4480 Tagen) @ WoBi

Hallo Wolfgang,

es muß jedoch folgender Zusatz im Text beachtet werden:
"Satz 1 findet keine Anwendung auf Arbeitnehmer, die überwiegend körperliche Arbeit verrichten."
Z.B. dürfen Bauhofmitarbeiter sehr wohl in den Gemeinderat gewählt werden.

Schöne Grüße
zicko


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