GDB von 50 nach Brustkrebsoperation für immer ? (Fragen zu einer Behinderung)

antje, Thursday, 24.11.2005, 15:46 (vor 6741 Tagen) @ Gabi

» Hallo,
»
» ich habe gehört, daß es ein Urteil (evtl. Frankfurter Sozialgericht) geben
» soll, daß der GDB von 50 nach einer Brustkrebsoperation für immer bestehen
» bleibt. Kann mir jemand weitere Informationen zu diesem Urteil geben >
»
» Vielen Dank im Voraus.
»
» Gabi

Hallo,

ich kann mir nicht vorstellen, dass es so ein Urteil gibt, kann dir aber die Bewertung genau erklären.

GdB 50 gibt es bei einem Tumorstadium T1-T2 ohne Lymphknotenbefall.
Wenn die Stadien fortgeschrittener sind oder multifokale (mehrere Tumore) vorliegen ist der GdB entsprechend höher. Seelische Probleme, Brustverlust bzw Teilverlust oder Armfunktionsstörungen sind in der Feststellung mit drin. Nach 5 Jahren ist die Heilungsbewährung abgelaufen und eine Nachuntersuchung wird durchgeführt. Hierbei wird dann nur noch der reine Organschaden bewertet. Das heißt z.B. Brustverlust mit Armfunftionstörungen wird dann mit GdB 30 mit Beweglichkeitseinbuße (Steuerfreibetrag) festgelegt.

Hoffe damit geholfen zu haben.


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