GDB von 50 nach Brustkrebsoperation für immer ? (Fragen zu einer Behinderung)

antje, Tuesday, 03.01.2006, 14:54 (vor 6702 Tagen) @ antje

fortsetzung


....
und auch bei rezidiven kann erneut eine heilungsbewährung von 5 jahren festgelegt werden, da auch diese heilbar sein können. eine carcinomerkrankung wird nur dann nicht mehr überprüft, wenn die aussichten traurig sind oder das amt fehler macht. ansonsten wird nach spätestens 5 jahren (bei bestimmten carcinomen auch nach 2 jahren) der reine organschaden bewertet, so rezidivfreiheit besteht. dazu ist das amt verpflichtet.


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