Re: GDB von 50 nach Brustkrebsoperation für immer ? (Fragen zu einer Behinderung)

Andrea H., Thursday, 03.03.2005, 11:19 (vor 7008 Tagen) @ Gabi

Liebe Gabi,
das (für immer für alle Brustkrebspatienten) kann ich mir nicht vorstellen, denn es kommt darauf an, ob der Brustkrebs noch heilbar ist oder nicht.
In der Regel ist es so, dass es einen Heilungsbewährungszeitraum gibt und der Schwerbehindertenausweis eine zeitliche Begrenzung bekommt.
Es gibt Krebspatienten (mittlerweile können ja auch Männer an Brustkrebs erkranken), die geheilt werden können und diesen GdB nicht mehr benötigen.
Auch kann ich mir nicht vorstellen, dass es immer pauschal 50 GdB und mehr gibt.
Es kommt sicher immer darauf an, wie weit fortgeschritten die Krebserkrankung war (welche Auswirkungen sie auf das tägliche Leben hat), ob die Brust amputiert werden musste, ob Lymphdrüsen befallen sind und wie die Heilungschancen stehen.
Das Urteil kenne ich leider nicht, aber ich weiß, dass solche Urteile keine Pauschalregelung bedeuten, weil es von Fall zu Fall Unterschiede gibt.
Bei Krebs werden ja auch die psychischen Beschwerden miteinbezogen und da können wir uns ja vorstellen, dass z.B. Amputationen schwere psychische Beschwerden auslösen können, im Gegensatz zu einer Patientin, wo die Diagnose schnell gestellt werden konnte und eine große Chance auf Heilung besteht. Bei Krebserkrankungen sind meist die ersten 5 Jahre Heilungsbewährungszeitraum.
Lange Rede, kurzer Sinn: Es kommt meiner Meinung nach auf das Stadium des Krebses an.
Genauere Ausführungen findest Du auch in den "Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit" Seite 94-95.
Herzlichen Gruß
Andrea H.


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