Interessenvereinbarung (Allgemeines)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 11.08.2014, 18:19 (vor 4455 Tagen) @ juma

Hallo Juma,

> Wir gehören zu einem Konzern, und haben Anfang des Jahres eine Fusion hinter uns. Hierbei wurde von unserem Betriebsrat und dem Betriebsrat der auf uns fusioniert wurde eine Interessenvereinbarung abgeschlossen, mit der Möglichkeit bis zur anstehenden neuen BR-Wahl beide ihre Ämter wahrnehmen können.
Wenn ich es richtig verstehe haben sie eine Regelung bezugnehmend auf den § 21 BetrVG Übergangsmandat erstellt.

> Soweit so gut. Ferner steht in dieser Interessenvereinbarung das dies auch für die Schwerbehindertenvertretung gilt.
Klingt ok.

> Die Interessenvereinbarung wurde nur vom Betriebsrat unterzeichnet.
Dies ist auch so, denn Vereinbarungen werden von den beiden "Partnern" die abschließen unterzeichnet.
Ich stelle mir hier allerdings die Frage ob es nicht doch eine Betriebsvereinbarung war, die ja auch vom AG unterzeichnet wird. Wäre schön wenn du dich hierzu noch äußerst.

> Nun meine Frage, die ich mir stelle: hätte dann nicht auch die Unterschrift der SBV in diesem Schriftstück stehen müssen? Da ja auch die SBV in dieser Interessenvereinbarung erwähnt wurde.
Nur weil "man" erwähnt wird muss man nicht unterzeichnen.

> Ist die Interessenvereinbarung evtl. nicht gültig?
Hängt nicht von deiner Unterschrift ab.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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