Interessenvereinbarung (Allgemeines)

juma, NRW, Monday, 11.08.2014, 18:52 (vor 4455 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Lieber Peter herzlichen Dank für Deine super schnelle Antwort. Ob der Arbeitgeber auch unterzeichnet müßte ich nochmal nachsehen. Bin aber nach Deinen Antworten schon ziemlich erleichtert :)

Meine Nachdenklichkeit kommt jetzt (erst), da ja die Wahlen anstehen und mein Betrieb (größer) und der fusionierte Betrieb (kleiner) zum ersten Mal, obwohl wir zusammen keine 50 Schwerbehinderte haben, a b e r der kleinere Betrieb 2 Schwerbehinderte im Konzern hat, die zu ihrem Standort gehören und mehr als 60 km entfernt tätig sind. Dadurch soll das förmliche Wahlverfahren eingeleitet werden. Jetzt haben wir aber 2 Schwerbehindertenvertreter wer leitet die Wahl ein? Es gibt ja Schriftstücke die alles beinhalten was zur Wahl benötigt wird, wie z.B. Benennung des Wahlvorstandes. Aber auf diesen Schriftstücken ist immer nur von der Schwerbehindertenvertretung (also eine)die Rede.

Ich bin etwas beunruhigt und habe Angst Fehler zu machen. Ich möchte alles richtig machen und auch die 2. Schwerbehindertenvertretung nicht enttäuschen.

Kann ich meinen Namen für das ganze Prozedere während der Wahlvorbereitungen verwenden ohne jemanden zu benachteiligen?

Liebe Grüsse Juma


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