Frage Stellvertreter (Wahlen)

Monica99, Wednesday, 10.09.2014, 14:29 (vor 4424 Tagen) @ rincewind

Hallo,

NEIN! Nur als Stellvertreter geht nicht, denn ist die SBV verhindert rückt der Stellvertreter ggf auch nur zeitweise nach und MUSS das Mandat dann wahrnehmen. Man kann also erst einmal sich ggf nur für den Stellvertreter zur Wahl stellen, doch dann muss man trotzdem ggf ins Mandat.

Aus Deiner Frage könnte man leider herauslesen, ich will ein Mandat ohne Verpflichtung und Folgen. Das wäre unverständlich.

Mehrarbeit durch das Mandat gibt es auch nicht. Denn erst erfüllt man Mandatspflichten/Zeiten da diese per Gesetz Vorrang haben und dann die 'normale' Arbeit. Bedeutet diese MUSS entsprechend verringert werden. Muss man dann doch einmal außerhalb der Regelarbeitszeit Mandatsaufgaben wahrnehmen, so muss der AG hierfür Freizeitausgleich gewähren.

PS: Der BR kann und darf nicht die Aufgabe der SBV gem SGB IX wahrnehmen. Er hat dafür kein Mandat.

--
mfg Monica


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