Frage Stellvertreter (Wahlen)

Monica99, Wednesday, 10.09.2014, 17:26 (vor 4424 Tagen) @ rincewind

Hallo,

noch folgendes, ihr habt ja vereinfachtes Wahlverfahren, also Wahlversammlung. Hier MUSS dann auch der Wahlleiter zur Wahl des Stellertreters aufrufen. Also hier die Wahl einleiten. Wenn sich dann absolut keiner meldet dieses im Protokoll, der Niederschrift festhalten.

Dann ist ggf nur die SBV gewählt. Diese kann dann wenn es später doch noch Intetessenten, Kandidaten doch gibt zur Wahl eines Stellvertreter einladen, denn es gibt ja dann keine gewählten Stellvertreter.

--
mfg Monica


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