Wahlberechtigt ohne verlängerten Behindertenausweis (Wahlen)

stefanmann, Essen, Monday, 22.09.2014, 10:48 (vor 4412 Tagen) @ Womax

Hallo!
Nicht der Behindertenausweis ist maßgebend, sondern der Feststellungsbescheid der ausstellenden Behörde (Versorgungsamt)
Gruß Stefanmann


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