Wahlberechtigt ohne verlängerten Behindertenausweis (Wahlen)

Mister M, Bayern (Franken), Thursday, 25.09.2014, 07:20 (vor 4409 Tagen) @ Womax

Hallo,

da die Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises bis Sept 14 angegeben ist und würden wir davon ausgehen, dass auch der Feststellungsbescheid ebenfalls bis dahin befristet ist, greift hier § 116 Absatz (1) SGB IX:

"die Anwendung der besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen enden erst nach dem Ende des dritten Kalendermontas nach Eintritt der Unanfechtbarkeit des die Verrigerung feststellenden Bescheides."

Auf deutsch: erst drei Monate nach Ablauf der Schwerbehinderteneigenschaft (durch Abluauf des Bescheides, der Entscheidung nach Widerspruch beim Versorgungsamtes, des Urteils des Sozialgerichtes etc.) endet die Eigenschaft als Schwerbehinderte(r).

Ergo ist o.g. Person für diese Wahl noch wahlberechtigt.

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Grüße aus dem schönen Franken!

Michael


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