SBV-BR-AG (Umgang mit BR / PR)

blühmchen, Niedersachsen, Wednesday, 24.09.2014, 17:41 (vor 3521 Tagen)

Liebe Forenmitglieder,
gerade gestaltet sich der Umgang mit dem neu gewählten BR und einem neuen Niederlassungsleiter recht schwierig.
Niederlassungsleiter
1. bei dem alten NL war es so, dass es ein Konto gab, wo die Reisekosten in bar vor Reiseantritt zum Seminar ausgezahlt wurden. Bei dem neuen NL gibt es so etwas nicht. Er will keinen Reisekostenvorschuss zahlen. Die km sollen eingereicht werden und würden dann mit dem nächsten Lohn angewiesen. Wir bekommen unseren Lohn am Monatsende rückwirkend und haben auch keine eigene Lohnbuchhaltung. Die Lohnbuchhaltung befindet sich im Hauptstammsitz ca. 300-400 km entfernt. Es gibt oft Probleme bei der Abrechnung,Nach meinem Empfinden heißt das nicht umsonst Reisekostenvorschuss und wenn ich schon mit meiner Arbeitsleistung in Vorleistung gehe kann mir keiner zumuten, dass auch noch mit Reisekosten zu tun, die mal locker 200 bis 300 Euro betragen können.???? Und §96 Abs. 8 SGB IX sagt eindeutig, dass der AG sämtliche Kosten die durch die Teilnahme an solchen Schulungen entstehen, zu tragen hat.
Bei den Mitgliedern des BR läuft das genau so ab und sie werden jetzt den Rechtsanwalt einschalten. Ich werde da wohl nachziehen.
2.in einer Sitzung des BR, an der ich teilgenommen habe, wurde aus verschiedenen Gründen eine neue Sitzung anberaumt, die zwei Tage später statt finden sollte. Dort stand auf der Tagesordnung auch ein Punkt, der die SBV direkt betraf. (dazu komme ich noch weiter unten im Beitrag) Es wurden alle Betreffenden informiert bzgl. der Freistellung. Einen Tag vor Sitzung bekomme ich die Information, dass der AG mich für die Teilnahme an der zweiten Sitzung nicht frei stellen kann aus betrieblichen Gründen. Daraufhin habe ich das alles schriftlich verlangt und in dem Schreiben stand: ... es wären Störungen im betrieblichen Ablauf zu erwarten.
Um es kurz zu machen, ich habe nicht auf meinem Recht bestanden, an der Sitzung teilzunehmen. (Der Tagesordnungspunkt sollte von der Tagesordnung entfernt werden und zu einem späteren Zeitpunkt besprochen werden.)
Jetzt möchte ich natürlich das nicht so einfach auf sich beruhen lassen und einen Antwortbrief schreiben, wo deutlich gemacht wird, dass ich so etwas nur einmal mitmachen werde. Denn es ist für mich sehr grenzwertig und ich tendiere zur Mandatsbehinderung. Jedoch bin ich mir unsicher ob ich diesen Brief allein aufsetzen sollte oder lieber einen Rechtsbeistand fragen sollte. (den ich mir auch noch suchen müsste) Ich glaube nämlich nicht, dass es für solche Fälle Muster-Mahnbriefe gibt.
Betriebsrat
1. in der o.g. Zweiten Sitzung sollte ein Punkt besprochen werden, der direkt mit der SBV als Person zu tun hatte. Der Tagesordnungspunkt hatte folgenden sinngemäßen Inhalt: Ich soll bei jeder Abstimmung den Raum verlassen. Der stellv. Vorsitzende (der BR-Vorsitzende ist erkrankt und wird wohl einige Zeit nicht anwesend sein.)möchte nicht, dass ich sehe, wer wie stimmt bei einer Abstimmung. Und zum anderen würde das auch meinem Schutz dienen. (wie oben geschrieben, sollte dieser Tagesordnungspunkt gar nicht besprochen werden sondern von der Tagesordnung verschwinden und auf einer späteren Sitzung besprochen werden)
Lt. dem OVG Nordrhein – Westfalen und dem Urteil vom 15.05.1979, VIII A 285/77 steht mir aber das Recht zu, auch beim beschlussfassenden Teil anwesend zu sein. Nach meinem Verständnis gehört zum Beschluss auch die Abstimmung bzw. ist ein Teil des Beschlusses, oder bin ich da falsch?
Die zweite Sitzung lief ohne meine Anwesenheit und der Stellv. BR Vorsitzende hat mich nun informiert, dass auf der Sitzung wo ich ja (siehe oben) keine Freistellung hatte, der BR den Beschluss gefasst hat!!, dass ich bei jeder Abstimmung den Raum zu verlassen habe. Wie man sieht, wurde der Tagesordnungspunkt nicht entfernt sondern besprochen und sogar ein Beschluss darüber gefasst. (ich weiß ehrlich nicht, ob ich das zum lachen finden soll oder doch in Tränen ausbrechen sollte...)
2. wir haben ein 9er Gremium und plus meiner Person sind dann 10 Personen, die an einer Sitzung teilnehmen. Der AG hat einen Bürocontainer bereitgestellt von geschätzt 30 m², wo ein Schreibtisch mit dem Computer drin steht, der Beistellstisch mit dem FAX/Kopierer, vier Schränke plus die Tische mit den Stühlen untergebracht sind. Der Stellv. Vorsitzende hat mich informiert, dass ich keinen Schlüssel zu diesem Container bekomme um dort meine Arbeiten zu erledigen. Wenn jemand da ist bzw. Bürozeit des BR ist, kann ich da gern arbeiten, aber eben nicht allein.

Das Thema hatte ich mit dem alten BR auch schon. Der AG hat dann den BR darauf verwiesen, was im Gesetz steht, nämlich wenn der AG die Ausrüstung bereit stellt, ist es vertretbar, dass die SBV diese mit nutzt.Ich werde beim AG die Ausrüstung und einen Büroarbeitsplatz beantragen, doch ich glaube nicht, dass der neue NL anders entscheiden wird, als der alte.
Ihr seht, im Moment ist das alles sehr verworren bei uns und ich würde gern eure Ratschläge hören.


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