SBV-BR-AG (Umgang mit BR / PR)

Monica99, Wednesday, 24.09.2014, 19:45 (vor 3521 Tagen) @ blühmchen

Hallo,

2 Fragen:

der Stelli dann nicht zur Sitzung?
Warum hast Du den Beschluss nicht ausgesetzt?


Weiter, der BR könnte beschließen alle Abstimmungen geheim, also mit Stimmzetteln, durchzuführen. Dann könnte die SBV nicht erkennen wer wie abgestimmt hat, Ausnahme alle stimmen gleich ab. Macht der BR dieses aber um zu verhindern, dass die SBV nicht dascDtimmvethalten erkennt, würde dieses gegen die Gesetzt verlangte vertrauensvoll Zusammenarbeit sprechen.

Letztlich .........es wären Störungen im betrieblichen Ablauf zu erwarten. ...... Das ist kein Grund dsfür das der AG die Sitzungsteilnahme verbietet. Verbieten kann er es grundsätzlich nicht, wenn dann, müsste er dafür das ArbG bemühen. Der AG muss auch nicht freistellen, die SBV meldet sich nur rechtmäßig zur Mandatswahrnehmung ab. Es ist ganz klar entschieden, Mandatsarbeit hat Vorrang und den Betriebsablauf sicherzustellen ist das Thema, Problem des AG.

--
mfg Monica


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