Arbeitnehmerüberlassung (Wahlen)

Wahlvorstand CFM, Berlin, Monday, 29.09.2014, 09:52 (vor 4405 Tagen)

Zur laufenden Wahl der SBV erhielt ich heute einen Widerspruch gegen die Wählerliste.

Darin wird gegen die Wählbarkeit(passives Wahlrecht) der zur Charité CFM gestellten Mitarbeiter widersprochen.
Zum Hintergrund.
2006 hat die Charité alle nicht medizinischen Leistungen ausgegliedert und die Charité CFM GmbH als Tochtergesellschaft gegründet.51% gehören der Charié, die restlichen 49 % Privatinvestoren.
Aus der Charité wurden somit 2006 alle Beschäftigten aus den nicht medizinischen Bereich in die Charité CFM gestellt.Die Arbeitsverträge der gestellten Kollegen blieben davon unberührt.

Haben die gestellten Mitarbeiter jetzt das passive Wahlrecht?


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