Arbeitnehmerüberlassung (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 29.09.2014, 11:28 (vor 4405 Tagen) @ Wahlvorstand CFM

Zur laufenden Wahl der SBV erhielt ich heute einen Widerspruch gegen die Wählerliste.

Darin wird gegen die Wählbarkeit(passives Wahlrecht) der zur Charité CFM gestellten Mitarbeiter widersprochen.
Zum Hintergrund.
Haben die gestellten Mitarbeiter jetzt das passive Wahlrecht?

Ohne die genauen Verträge zu kennen - schwierig!
Als Indiz kannst du die letzten PR-Wahlen heranziehen.
Gab es vergleichbare Fälle?
Wurden diese ev. bereits juristisch geklärt?

Wenn keine Lösung erkannbar dann fasst als WV den Beschluss diese Frage rechtlich klären zu lassen.
Ggf. erst den Hausjuristen und dann, falls notwendig, einen weiteren Beschluss einen externe Juristen mit dieser FRage zu beschgäftigen.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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