Einholen von Stützunterschriften - Arbeitszeit? (Wahlen)
Hallo,
leider ist schon Deine Frage falsch gestellt.
Da das Sammeln von Stützunterschriften eindeutig keine Tätigkeit ist, die durch § 611 BGB
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__611.html
in irgendeiner einer Form erfasst ist, bräuchte es eine Anspruchsgrundlage aus Gesetz bzw. Rechtsprechung ggü. dem AG, um das Sammeln von Unterschriften als vergütungspflichtige Tätigkeit geltend machen zu können.
Da es diese Anspruchsgrundlage aber nicht gibt, ist es eben eindeutig "Freizeitvergnügen",
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&Tschüß
Wolfgang