Inanspruchnahme der BR-Sekretärin durch die SBV (Allgemeines)
Liebe Kollegen,
mir ist § 96 bekannt, der besagt, dass der AG der SBV alle erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen muss aber beinhaltet dies auch die Mitbeanspruchung der BR-Sekretärin (wenn auch nur im kleinen Rahmen, wie z.B. Übernahme von Telefongesprächen während Abwesenheit? Ich meine ja und beziehe mich hier auch auf § 40 BetrVG. Die Schwerbehindertenvertretung hat ja auch im weitesten Sinn die selbe Rechtsstellung wie der BR.
Ich kann leider dahingehend nicht wirklich was finden, was mir dazu eine klare Aussage gibt - vermutlich ist das eine Gutwillentscheidung des Betriebsrates? Einfordern werde ich das Recht nicht können, oder doch?
Vielleicht kann mir jemand dazu was sagen das zur Erleuchtung beiträgt? Habe ich vielleicht irgendwas im SGB IX übersehen.
Übrigens: Suchfunktion wurde genutzt mit vielen verschiedenen Stichwörtern, aber wirklich fündig bin ich nicht geworden. Die Wahl findet bei uns am 11.11.14 statt. Danach werden wir unsere Forderungen bezüglich Räumlichkeiten etc. langsam stellen müssen, darum hätte ich auch gerne Rechtssicherheit. Auch gegenüber dem Betriebsrat möchte ich gerne eine saubere Argumentation aufbauen, der sich nicht wiederstehen können.
Durch die Inanspruchnahme der Sekretärin der SBV steigt doch auch die Arbeit und es wäre doch eine gute Begründung für eine Stellenmehrung im BR-Sekretariat, was vom BR sowieso schon beantragt worden ist - vom Arbeitgeber aber noch nicht genehmigt??!!
Schöne Grüße
Andrea