Inanspruchnahme der BR-Sekretärin durch die SBV (Allgemeines)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 10.11.2014, 15:16 (vor 4364 Tagen) @ semperidem

Hallo,
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Darf ein(e) BR-Sekretär(in), welche(r) selbst kein BR Mitglied ist, an den Sitzungen, Ausschüssen und Arbeitskreisen des BR teilnehmen?

JA.

Die Hinzuziehung einer Schreibkraft ist unter der Voraussetzung zulässig, dass der Vorsitzende oder ein anderes Mitglied des BR für die Sitzungsniederschrift verantwortlich zeichnet. Die Schreibkraft kann den Protokollführer (Schriftführer) unterstützen, nicht jedoch ersetzen. Bedenken wegen der Nichtöffentlichkeit der Sitzung bestehen nicht, da nach § 40 Abs. 2 der AG dem BR für Sitzungen Büropersonal zur Verfügung zu stellen hat.

Werden einer Schreibkraft bei ihrer Tätigkeit für den BR Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bekannt, ist sie aus dem Arbeitsverhältnis zur Verschwiegenheit verpflichtet.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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