Teilzeit - Schwerbehinderung - Überstunden (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Saturday, 08.11.2014, 10:44 (vor 4366 Tagen) @ sbvlerin

Hallo,

es ist leider so, daß der § 124 SGB IX für Tz-AN unterschiedlich ausgelegt wird.

Zwar argumentiert die Mehrzahl der mir bekannten SGB-IX-Fachkommentare im Sinne eines Anspruches auch für Tz-AN, aber eine Minderheit (zB Kossens) sowie ein gewichtiger Teil der allgemeinen arbeitsrechtlichen Kommentierung (zB ErfK) folgt dem nicht - zT mit Berufung auf ein völlig überholtes BAG-Urteil von 1989.

Deswegen sollte eine SBV in derartigen Fällen immer auch versuchen, den Schutz über den § 81 Abs. 5 SGB IX zu erreichen und gleichzeitig beim BR sich dafür einsetzen, daß für sb AN bei der Genehmigung von Überstunden (durchaus begründete) Ausnahmen gemacht werden.

--
&Tschüß

Wolfgang


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